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Akzeptanz der Mietspiegel nicht aufs Spiel setzen

Akzeptanz der Mietspiegel

„Mietspiegel sind nicht dazu geeignet und auch nicht dafür bestimmt, Wohnungspolitik zu betreiben."

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages befasst sich heute Abend, ab 17.30 Uhr, in einer Öffentlichen Anhörung mit mietrechtlichen Themen, unter anderem auch mit der Reform des Mietspiegelrechts. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, wird als bestellter Sachverständiger Stellung zu den politischen Vorhaben beziehen.

In seinem Statement zur geplanten Mietspiegelreform macht Schick auf die Bedeutung und Berechtigung von Mietspiegeln aufmerksam, warnt aber: „Mietspiegel sind nicht dazu geeignet und auch nicht dafür bestimmt, Wohnungspolitik zu betreiben. Mietspiegel sollen die Miete abbilden, sie aber nicht machen. Sie müssen daher neutral und unabhängig sein.“ Der IVD sieht in der geplanten Verlängerung der Bindungszeiträume von zwei auf drei Jahre und von vier auf maximal fünf Jahre einen bremsenden Effekt für die Mietpreisentwicklung. „Das ist sicherlich ein Stück weit beabsichtigt, aber damit geht die Akzeptanz von Mietspiegeln verloren. Das vom Mietspiegel gezeichnete Bild wird so von der Realität entrückt. Aus diesem Grund lehnen wir eine Verlängerung der Bindungszeiträume ab“, sagt Schick.

Ebenfalls kritisch beurteilt der IVD die prozessuale Wirkung, die qualifizierte Mietspiegel künftig haben sollen. Künftig soll vermutet werden, dass der Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht oder nach diesen erstellt wurde, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hierdurch soll die Angreifbarkeit der Mietspiegel verschlechtert werden. „Wir sprechen uns derzeit gegen eine derartige prozessuale Privilegierung aus. Es sollte gewartet werden, bis sich erwiesen hat, dass sich die Qualität und damit die Akzeptanz der qualifizierten Mietspiegel wirklich verbessert haben“, so Schick. Der IVD sieht in dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Mietspiegelreform durchaus auch gute Lösungsansätze. Dies gilt insbesondere für die geplante Auskunftspflicht des Vermieters und des Mieters, um die Datenbasis der qualifizierten Mietspiegel zu verbreitern.

Gesetzentwurf der Grünen – Mietpreisbremse ohne Ausnahmen und Ausweitung des sozialen Mietrechts auf das Gewerbemietrecht

In der heutigen Anhörung wird auch der Gesetzentwurf eines Mietrechts- und Gewerbemietrechtsergänzungsgesetzes von Bündnis 90/Die Grünen beraten.

„Der Gewerberaummieter ist nicht in gleicher Weise schützenswert, wie der Wohnraummieter. Gewerberaummieter sind in der Regel Unternehmer, die ein wirtschaftliches Risiko tragen. Das Risiko, dass sich das Konsumverhalten der Verbraucher ändert, das Produkt nicht nachgefragt wird oder nicht optimal angeboten wird, kann nicht auf den Vermieter abgewälzt werden. Das ist einfach ungerecht. Im Gegensatz zum Mieter handelt es sich bei den Vermietern oftmals um Privatleute“, stellt Schick klar. Ein weiterer Grund, der gegen eine Adaption des sozialen Wohnraummietrechts spricht, ist, dass sich die Preisentwicklung und die Lage auf dem Mietmarkt für Mieter deutlich entspannt haben. Vermieter kämpfen mit Leerstand. Jede dritte bis vierte Fläche steht leer.

Die von den Grünen vorgeschlagenen Änderungen im Wohnraummietrecht stoßen beim IVD auf Ablehnung. So sollen die Ausnahmetatbestände bei der Mietpreisbremse gestrichen und das Instrument entfristet werden. „Das ist wohnungspolitisch ein Irrweg. Dass Mietpreisbegrenzungen negative Folgen haben, zeigt der Berliner Mietendeckel“, so Schick. Das Bundesverfassungsgericht hat die Mietpreisbremse nur gebilligt, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Eine Dauerbeschränkung wäre mit dem Grundgesetz unvereinbar, zumal die Mietpreisentwicklung eher auf Stagnationskurs ist.

Das gilt erstrecht, wenn weitere Verschärfungen hinzutreten. Eine Studie des Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag des IVD hat die Auswirkungen analysiert, wenn man den Betrachtungszeitraum zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von sechs auf 20 Jahre, wie von den Grünen gefordert, verlängern würde. „Die ortsübliche Vergleichsmiete würde im bundesweiten Durchschnitt um 25 Prozent sinken, in Potsdam sogar um 29 Prozent. Befürworter würden sagen, dass genau das beabsichtigt sei. Wenn sie das zugeben, müssen sie aber auch eingestehen, dass ihnen die Akzeptanz von Mietspiegeln egal ist“, sagt der IVD-Präsident.

ivd / 19.05.2021

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