Die Kommission bedauert angesichts der Fortschritte der letzten Jahre die Entscheidung des Schweizer Bundesrats, die Verhandlungen über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz (IFA) abzubrechen. In einer Erklärung der Kommission heißt es: „Das Institutionelle Rahmenabkommen sollte die Grundlage sein für eine Verbesserung und Weiterentwicklung der künftigen bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Sein Hauptzweck war, sicherzustellen, dass für alle gleiche Bedingungen gelten, die im EU-Binnenmarkt agieren, zu dem auch die Schweiz einen signifikanten Zugang hat. Das ist eine grundsätzliche Frage der Fairness und der Rechtssicherheit. Privilegierter Zugang zum Binnenmarkt setzt voraus, dass alle die gleichen Regeln und Pflichten respektieren.”
In der Erklärung heißt es weiter: „Aus diesem Grund hat die EU bereits 2019 darauf bestanden, dass dieses Rahmenabkommen eine entscheidende Bedeutung auch für denkbare künftige Abkommen mit der Schweiz über die weitere Teilnahme am Binnenmarkt haben soll und auch wesentliches Kriterium ist für weitere Entscheidungen und Fortschritte in Richtung eines Marktzugangs, von dem beide Seiten profitieren. Das Rahmenabkommen hätte eine Verstetigung des bilateralen Ansatzes zwischen der EU und der Schweiz ermöglicht und dessen Nachhaltigkeit und Gedeihen sichergestellt.
Ohne dieses Rahmenabkommen wird diese Modernisierung der laufenden Beziehungen unmöglich und die bestehenden bilateralen Abkommen werden zwangsläufig veralten: 50 Jahre sind seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens vergangen, 20 Jahre seit dem ersten und zweiten bilateralen Abkommen.“
EU-Kommission / 26.05.2021