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90-Millionen-Förderung für Impfstoff-Glasfläschchen startet

Mit der Förderrichtlinie setzt das BMWi den Auftrag aus dem Impfgipfel vom 1. Februar 2021 und dem Beschluss des Staatssekretärsausschusses vom 7. April 2021 zur Unterstützung und zum kurzfristigen Ausbau deutscher bzw. europäischer Kapazitäten für die Impfstoffproduktion um.

Mit der „Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von Borosilikat­rohrglas und Glasvials zur Verwendung in der Impfstoffproduktion“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) jetzt wichtige Produkte für die Impfstoffversorgung in Deutschland. Insgesamt stehen bis zu 90 Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionen in Anlagen zur Produktion für das Vorprodukt Borosilikatrohrglas und für Glasvials zu fördern. Glasvials sind das Primärpackmittel bei der Herstellung von COVID-19-Impfstoffen. Die Förderrichtlinie wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.

Staatssekretär Andreas Feicht: „Damit der Impfprozess nicht ins Stocken gerät, benötigen wir nicht nur ausreichend Impfstoffe. Die Impfstoffe müssen auch sicher verpackt und transportiert werden können. Daher fördern wir ab sofort auch die Produktion der unverzichtbarer Glasfläschchen, in die die Impfstoffe abgefüllt werden. Je früher Unternehmen Produktionsanlagen in Deutschland in Betrieb nehmen, desto mehr Unterstützung erhalten sie dafür. Unser Ziel ist, die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen im Jahr 2021 und darüber hinaus sicherzustellen.“

Investitionen in Produktionsanlagen für Borosilikatrohrglas werden mit 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. Unternehmen, die in die Produktion von Glasvials investieren, werden mit einer zeitlich gestaffelten Förderquote mit aufschiebender Bedingung gefördert, um einen Anreiz für eine möglichst zügige Produktion zu setzen:

Wird die Anlage sehr schnell bis zum 31. Dezember 2021 in Betrieb genommen, wird ein Anteil von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt. Wird die Anlage zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. März 2022 in Betrieb genommen, beträgt der Anteil 65 Prozent. Bei einer späteren Inbetriebnahme bis Ende Juni 2022 wird ein Anteil von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt.

BMWi / 04.05.2021

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