Die Europäische Kommission hat Mittwoch entschieden, Polen wegen seines Justizgesetzes vom 20. Dezember 2019 vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen. Die Kommission ersucht den Gerichtshof außerdem, einstweilige Maßnahmen anzuordnen, bis ein endgültiges Urteil in der Sache fällt. Nach Auffassung der Kommission verstößt Polen gegen EU-Recht, weil das Land zulässt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts – deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist – weiter Entscheidungen trifft, die unmittelbare Auswirkungen auf die Richter und die Art und Weise haben, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Dies ist bereits das vierte Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, bei dem die Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.
Nach Auffassung der Kommission gefährdet das polnische Justiz-Gesetz die richterliche Unabhängigkeit der polnischen Richter und ist mit dem Vorrang des EU-Rechts unvereinbar. Darüber hinaus hindert das neue Gesetz die polnischen Gerichte daran, bestimmte Bestimmungen des EU-Rechts zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit unmittelbar anzuwenden und dem Gerichtshof entsprechende Fragen zu Vorabentscheidung vorzulegen.
Außerdem verstößt Polen gegen EU-Recht, weil das Land zulässt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts – deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist – weiter Entscheidungen trifft, die unmittelbare Auswirkungen auf die Richter und die Art und Weise haben, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören unter anderem die Aufhebung der Immunität von Richtern im Hinblick auf ihre strafrechtliche Verfolgung und die damit verbundene vorübergehende Suspendierung vom Dienst und Kürzung der Bezüge. Allein die Möglichkeit eines Verfahrens vor einem Gremium, dessen Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist, hat einen Einschüchterungseffekt auf Richter und kann ihre eigene Unabhängigkeit beeinträchtigen.
EU-Kommission / 31.03.2021