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Kommission schlägt vor, von der EU in Krisenzeiten bereitgestellte essenzielle Güter und Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer zu befreien

Katastrophen- und Krisenmanagements auf Unionsebene stärken

Die Coronavirus-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig eine kohärente, entschlossene und zentrale Vorbereitung und Reaktion auf EU-Ebene in Krisenzeiten sind.

Die Europäische Kommission hat Montag vorgeschlagen, Güter und Dienstleistungen, die die Europäische Kommission und andere EU-Stellen und -Agenturen den EU-Mitgliedstaaten sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Krisenzeiten bereitstellen, von der Mehrwertsteuer zu befreien. Damit reagiert sie auf die Erfahrungen während der Coronavirus-Pandemie. Diese haben unter anderem gezeigt, dass die auf einige Umsätze erhobene Mehrwertsteuer ein Kostenfaktor bei Beschaffungsvorgängen ist, der begrenzte Budgets belastet. Die heutige Initiative soll daher dazu beitragen, die EU-Mittel, die im öffentlichen Interesse zur Bekämpfung von Krisen wie Naturkatastrophen und Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingesetzt werden, möglichst effizient zu nutzen.

Außerdem wird sie Einrichtungen des Katastrophen- und Krisenmanagements auf Unionsebene wie diejenigen im Rahmen der EU-Gesundheitsunion und des EU-Katastrophenschutzverfahrens stärken.

Nach Inkrafttreten der Maßnahme werden die Kommission und andere EU-Agenturen und -Stellen mehrwertsteuerfreie Güter und Dienstleistungen einführen und erwerben dürfen, wenn diese anschließend im Rahmen einer Notfallmaßnahme der EU etwa an die Mitgliedstaaten oder Dritte wie nationale Behörden oder Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, nationale Gesundheitsbehörden oder Behörden der Katastrophenhilfe) verteilt werden. Zu den Gütern und Dienstleistungen, die unter die vorgeschlagene Regelung fallen, zählen beispielsweise:

  • Diagnosetests und Testmaterialien sowie Laborausrüstung
  • persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Atemschutzgeräte, Masken, Schutzkittel sowie Desinfektionsmittel und -materialien
  • Zelte, Feldbetten, Kleidung und Lebensmittel
  • Such- und Rettungsausrüstung, Sandsäcke, Rettungswesten und Schlauchboote
  • antimikrobielle Mittel und Antibiotika, Gegenmittel für chemische Bedrohungen, Behandlungen bei Strahlungsschäden, Antitoxine, Jodtabletten
  • Blutprodukte und Antikörper
  • Strahlungsmessgeräte
  • Entwicklung, Herstellung und Beschaffung notwendiger Produkte, Forschungs- und Innovationstätigkeiten, strategische Bevorratung von Produkten pharmazeutische Zulassungen, Quarantäneeinrichtungen, klinische Studien, Desinfektion von Räumlichkeiten

Der für Wirtschaft zuständige Kommissar Paolo Gentiloni erklärte: „Die COVID-19-Pandemie hat uns gelehrt, dass diese Art von Krisen vielschichtig ist und weitreichende Auswirkungen auf unsere Gesellschaften hat. Eine rasche und effiziente Reaktion ist von zentraler Bedeutung, und wir müssen jetzt die bestmöglichen Antworten finden, um uns auf ähnliche Situationen in der Zukunft vorzubereiten. Der heutige Vorschlag dient dem Ziel der EU, auf Krisen und Notlagen in der EU zu reagieren. Er stellt außerdem sicher, dass die auf EU-Ebene ergriffenen Hilfsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung der Erholung maximale finanzielle Wirkung entfalten.“

EU-Kommission / 12.04.2021

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