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Bundesregierung beschließt Verordnung zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen

Ausgleichsmaßnahmen zur CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel setzen Impulse für stärkeren Klimaschutz

Die Verordnung wird dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt. Da die Kompensationen eine Beihilfe darstellen, wird die Bundesregierung zudem die Genehmigung der Verordnung durch die Europäische Kommission beantragen.

Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage beim nationalen Brennstoffemissionshandel beschlossen. Die von der Bundesumweltministerin vorgelegte Verordnung stellt sicher, dass Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt. Der Großteil dieser Mittel muss wiederum in den Klimaschutz investiert werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Der nationale Brennstoffemissionshandel, der zu Beginn diesen Jahres gestartet ist, wird eine Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Technologien und Produkten auslösen. Dabei ist es uns wichtig, dass Deutschland ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, denn Abwanderungen ins Ausland würden niemandem nützen, auch nicht dem Klima. Mit der heute beschlossenen flankierenden Verordnung verbinden wir nun beides: Unternehmen erhalten einen angemessenen Ausgleich, wenn sich für sie sonst Nachteile im internationalen Wettbewerb ergeben. Gleichzeitig werden die Unternehmen den Großteil dieser Mittel gezielt in den Klimaschutz investieren. Das hilft ihnen dabei, zu Vorreitern in einer klimaneutralen Weltwirtschaft zu werden. Erfolgreicher Schutz von Klima und Wirtschaft gehen so Hand in Hand.“

Die Verordnung setzt den Eckpunktebeschluss der Bundesregierung aus dem September 2020 zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen konsequent um. Hierzu baut die Verordnung auf den etablierten Schutzregelungen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) auf, berücksichtigt die Besonderheiten des nationalen Handelssystems und verpflichtet Unternehmen zu klimaschutzwirksamen Maßnahmen im Gegenzug für die gewährte Kompensation. Ebenso sind Rückmeldungen der Bundesländer und der Verbände eingeflossen.

BMU / 31.03.2021

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