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Broschüren informieren über rechtliche Vorsorge für schwierige Zeiten

„Ich sorge vor!“

Eine Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass die Betroffenen zeitweise oder dauerhaft ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können. In diesen Fällen braucht es eine Person, die als rechtliche Vertretung tätig wird. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man diese Vertretung selbst. Was zu beachten ist, darüber informiert die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in drei Broschüren.

Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Vorsorge ist keine Frage des Alters. Es ist beispielsweise ein Irrglaube, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner, erwachsene Kinder oder Eltern automatisch alle wichtigen Entscheidungen im Ernstfall treffen dürfen. Deshalb ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen und eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen oder Verfügungen zu treffen, damit die eigenen Wünsche berücksichtigt werden. Nur so kann ich selbst entscheiden, wer für mich rechtlich wirksame Entscheidungen trifft. Deshalb geben wir in drei neu aufgelegten Broschüren allen Hamburgerinnen und Hamburgern praktische Tipps und Beispiele für Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen an die Hand.“

Eine rechtliche Vertreterin beziehungsweise ein rechtlicher Vertreter kann für den erkrankten Menschen Entscheidungen in vielen Lebensbereichen treffen, falls das nötig werden sollte. Das betrifft zum Beispiel medizinische Maßnahmen, Vermögens- und Behördenangelegenheiten oder die Entscheidung über den Aufenthaltsort. Auch schwierige Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund einer Erkrankung können dazu zählen. Wer gegebenenfalls als rechtliche Vertretung tätig werden soll, bestimmt am besten jeder Mensch vorsorglich durch eine Bevollmächtigung selbst.

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz / 01.04.2021

Foto: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

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