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Wie soll sich die EU gegen ungebührliche Einmischung von Drittstaaten wehren?

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In den letzten Jahren gab es immer mehr Beispiele für ausländische Länder, die versuchen, die Entscheidungen oder das Verhalten der EU oder der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Handels- und Investitionspolitik zu beeinflussen, indem sie Handel oder Investitionen zum Nachteil von EU-Unternehmen etwa in ebendiesen Drittländern beschränken oder drohen, dies zu tun. Solche Praktiken beeinträchtigen in unzulässiger Weise den legitimen politischen Gestaltungsspielraum der EU und ihrer Mitgliedstaaten und untergraben die offene strategische Autonomie der EU.

Die Europäische Kommission bittet um Beiträge zur Gestaltung eines neuen Rechtsinstruments, mit dem die EU Einflussversuchen aus Nicht-EU-Ländern entgegenwirken will. Dazu läuft seit heute (Dienstag) eine 12-wöchige öffentliche Konsultation. Mit der Initiative soll ein Mechanismus in der Handelspolitik geschaffen werden, der es der EU ermöglicht, gegen Praktiken von Nicht-EU-Ländern vorzugehen, die die EU oder ihre Mitgliedstaaten dazu drängen, bestimmte politische Maßnahmen zu ergreifen oder zurückzuziehen. „Als Teil unseres neuen handelspolitischen Konzepts haben wir uns verpflichtet, unsere Interessen selbstbewusster zu verteidigen“, sagte Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Das neue Instrument (…) könnte uns ein starkes autonomes Instrument an die Hand geben, um Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich unsere Partner nicht an die Regeln halten.“

Ziel ist es, solche Zwangsmaßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht abzuwenden oder ihnen entgegenzuwirken. „Wir ermutigen die Beteiligten innerhalb und außerhalb der EU nachdrücklich, ihre Ansichten über Zwangspraktiken und darüber, wie man am besten dagegen vorgehen kann, mitzuteilen“, so Dombrovskis weiter. „Wir müssen die Widerstandsfähigkeit der EU stärken, unsere wirtschaftlichen Interessen schützen und unsere legitimen Rechte zur Verhängung von Gegenmaßnahmen, wo nötig, stärken. Dafür steht die Initiative, und wir freuen uns auf eine Vielzahl von Beiträgen.“

Die Konsultation richtet sich an Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen. Die Kommission wird auf Grundlage der Konsultation ein Instrument vorschlagen, das die Kommission ermächtigt, Handels-, Investitions- oder andere Beschränkungen gegenüber jedem Nicht-EU-Land anzuwenden, das sich ungebührlich in die politischen Entscheidungen der EU oder ihrer Mitgliedstaaten einmischt.

EU-Kommission / 23.03.2021

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