Nach der Vertagung der Bundestagsentscheidung zu unfairen Handelspraktiken auf April fordern die Ökoanbauverbände Bioland und Demeter, die Entwicklungsorganisation Oxfam, die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Unions-Abgeordneten auf, die nächsten Wochen zu nutzen, um grundlegende Mängel des Gesetzentwurfes zu beheben. Um Landwirte wirksam zu schützen, müssen Schlupflöcher per Generalklausel geschlossen, ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten sowie eine unabhängige Ombudsstelle eingeführt werden.
Hintergrund der Vertagung sind Differenzen zwischen CDU/CSU und SPD. SPD, Grüne und (unionsgeführte) Bundesländer fordern eine Generalklausel, die Verbotsliste um alle sogenannten grauen unfairen Handelspraktiken zu erweitern und ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten zu prüfen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Union lehnen alle diese Forderungen bislang ab, obwohl sie Landwirtinnen und Landwirte wesentlich stärken könnten.
Bislang enthält der Gesetzesentwurf eine sehr begrenzte Zahl von Verboten, von denen nur wenige unmittelbar Landwirte betreffen und die leicht von Supermärkten umgangen werden können. Nur wenn dieses große Schlupfloch mit der Einführung einer Generalklausel noch gestopft wird, können Landwirtinnen und Lieferanten in den Vertragsverhandlungen gestärkt werden.
BUND / 02.03.2021