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„Der Arbeitsmarkt ist trotz Lockdown stabil“

Bundesminister Heil zu den Arbeitsmarktzahlen für Februar 2021

"Das zeigt Wirkung. Nach einer aktuellen Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales arbeitet derzeit fast jeder zweite abhängig Beschäftigte in Deutschland zumindest stundenweise im Homeoffice. Etwa jeder Dritte arbeitet sogar überwiegend oder ausschließlich im Homeoffice. Der Arbeitsschutz ist deshalb eine wichtige Säule im Kampf gegen die Pandemie.“

„Der Arbeitsmarkt hält den Corona-Maßnahmen bislang dank der Kurzarbeit relativ gut stand. Die Arbeitslosenquote lag im Februar unverändert bei 6,3 Prozent. Insgesamt waren 2,9 Millionen Menschen arbeitslos und damit rund 4.000 mehr als im Januar. Diese Zahlen stimmen mich vorsichtig zuversichtlich, dass der Arbeitsmarkt auch in den nächsten Monaten stabil bleibt.

Mit dem Kurzarbeitergeld tragen wir maßgeblich zu dieser Entwicklung bei. Im Dezember waren etwa 2,4 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Die Zahlen sind im aktuellen Lockdown zwar leicht gestiegen, aber wir liegen weiterhin deutlich unter den Höchstwerten vom Frühjahr 2020.

Die Corona-Maßnahmen haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt. Schon seit Sommer 2020 gibt es deshalb das Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘, aber der erneute Lockdown hat die Ausbildungsbereitschaft weiter sinken lassen. Deshalb möchte ich diesen Schutzschirm breiter spannen und verbesserte Leistungen einem größeren Kreis an Betrieben zugänglich machen. In dieser Krise kämpfe ich nicht nur um jeden Arbeitsplatz, sondern auch um jeden Ausbildungsplatz.

Für die weitere Entwicklung am Arbeitsmarkt verbinden sich viele Hoffnungen mit einer breiteren Verfügbarkeit von Impfstoffen und der damit verbundenen Öffnungsperspektive für die Wirtschaft. Unabhängig davon leisten wir mit der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung allerdings jetzt schon einen wichtigen Beitrag, damit Arbeitsplätze nicht zum Infektionsgeschehen beitragen. Arbeitgeber sind seit Januar verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegensprechen.“

BMAS / 02.03.2021

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