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Corona: Verlängerung der temporären Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich

Die vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich bleiben vorerst bis 17. März 2021 bestehen.

Die Entwicklung der Pandemie wird aufmerksam beobachtet. Eine positive Entwicklung der epidemiologischen Lage kann eine frühzeitige Beendigung der Maßnahmen nach sich ziehen.

Die Tschechische Republik und das Bundesland Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz, der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) in Österreich sind nach wie vor als Virusvarianten-Gebiete eingestuft.

Deswegen hat Bundesinnenminister Horst Seehofer die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen und die korrespondierenden Einreisebeschränkungen mit Wirkung zum 4. März 2021 bis einschließlich des 17. März 2021 auf

Grundlage des Art. 28 des Schengener Grenzkodexes in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/399 angeordnet. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit den innerdeutschen Eindämmungsmaßnahmen aus Virusvarianten-Gebieten.

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