Die Tschechische Republik und das Bundesland Tirol (mit Ausnahme des politischen Bezirks Lienz, der Gemeinde Jungholz sowie des Rißtals im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) in Österreich sind nach wie vor als Virusvarianten-Gebiete eingestuft.
Deswegen hat Bundesinnenminister Horst Seehofer die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen und die korrespondierenden Einreisebeschränkungen mit Wirkung zum 4. März 2021 bis einschließlich des 17. März 2021 auf
Grundlage des Art. 28 des Schengener Grenzkodexes in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/399 angeordnet. Dieser Zeitraum steht im Einklang mit den innerdeutschen Eindämmungsmaßnahmen aus Virusvarianten-Gebieten.